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9. Versorgungspflicht und Mitgefühlspflicht
    Summery

    Unsere Gemeinschaft erkennt ihre Versorgungspflicht und Mitgefühlspflicht gegenüber Mitgliedern an, die nicht in der Lage sind, etwas dazu beizutragen.

    Menschen, die aus irgendeinem Grund nicht dazu in der Lage sind, sich um sich selbst zu kümmern oder etwas zum Gemeinwohl beizutragen, sollten von der Gemeinschaft räumlich, leiblich und seelisch versorgt werden ohne damit eine Schuldigkeit auf sich zu ziehen.

    Es ist auch unerlässlich, dass wir unseren Kindern, als zukünftigen Mitwirkenden unserer Gemeinschaft, so viel nützliches Wissen wie möglich vermitteln um ihre Kreativität, ihr Wachstum und ihren Intellekt im Sinne der zukünftigen Weiterentwicklung zu stimulieren.